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Steuerberatung für Hotels & Ferienwohnungen

Hotellerie ist eine der steuerlich anspruchsvollsten Branchen. Wer hier einen Allrounder-Steuerberater hat, zahlt regelmäßig drauf – oder bekommt bei der Betriebsprüfung Probleme.

Die Fallstricke, die wir kennen

7 % oder 19 %? Die saubere Trennung

Übernachtung: 7 %. Frühstück, Spa, WLAN-Pauschale, Minibar: 19 %. Wer nicht sauber trennt, riskiert Nachzahlungen plus Zinsen bei der nächsten Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Wir richten Ihre Hotel-Software so ein, dass die Trennung automatisch im Buchungssystem entsteht.

Airbnb & Booking.com – Dienstleistungskommission

Plattform-Buchungen sind steuerlich keine direkten Verkäufe an den Gast – sondern eine Dienstleistungskommission. Das hat Konsequenzen für die Umsatzsteuerausweisung, die Rechnungsstellung und das Reverse-Charge-Verfahren bei nicht-deutschen Plattformen. Hier gehen die meisten Allrounder fehl.

Margenbesteuerung nach §25 UStG

Wenn Sie Reiseleistungen weiterverkaufen – etwa Pakete mit Übernachtung, Frühstück und Eintrittskarten – greift unter Umständen die Margenbesteuerung. Die Berechnung ist komplex, die Vorsteuerabzugs-Beschränkung ungewohnt. Wir richten die Buchung so ein, dass die Marge korrekt ermittelt wird.

Kurtaxe, Tourismusabgabe, Bettensteuer

Diese sind durchlaufende Posten – aber nicht in jedem Fall. Je nach Kommune und Vertragsgestaltung kann sich die Behandlung unterscheiden. Wir kennen die Praxis an Nordsee, Ostsee und in Tourismusregionen.

Software, die wir anbinden

Wir verbinden Ihr Hotel-PMS mit DATEV via offizieller Schnittstelle. So fließen Tagesabschlüsse, Buchungen und Rechnungen automatisch in die Buchhaltung. Schluss mit manueller Übertragung.

  • Protel · Apaleo · Mews · Felix · und weitere PMS-Systeme
  • Booking.com Reports und Airbnb-Auszüge
  • Kassen mit GoBD-konformer Schnittstelle
  • Buchungsplattformen für Ferienwohnungen

Was es kostet

Einmaliges Onboarding inklusive PMS-Anbindung: 2.000 € netto. Laufende Buchhaltung: ab 200 € netto monatlich, abhängig von Hausgröße und Belegvolumen. Im Kennenlern-Gespräch klären wir konkret, was für Ihren Betrieb sinnvoll ist.

— Häufige Fragen

Was Sie noch wissen wollen

Welche Hotelsoftware können Sie über Schnittstellen anbinden?

Wir haben Erfahrung mit Protel, Apaleo, Mews, HS/3, Suite8 und Sihot. Unsere Schnittstellenlogik überträgt Tagesabschlüsse automatisch nach DATEV – Sie buchen nicht mehr manuell um.

Wie behandeln Sie steuerlich getrennte Bereiche (Frühstück, F&B, Spa)?

Korrekt nach §12 UStG: 7% für Beherbergung und Frühstück, 19% für F&B außerhalb des Frühstücks, ggf. abweichende Regelungen für Spa-Behandlungen. Wir richten Ihre Kassensoftware so ein, dass die Aufteilung automatisch erfolgt.

Was ist mit Bettensteuer / Kurtaxe?

Wir kennen die regionalen Regelungen (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern unterscheiden sich) und richten Ihre Buchhaltung so ein, dass die Steuermeldungen monatlich automatisch laufen. Auch der korrekte Umgang mit Geschäftsreisenden-Befreiung ist abgebildet.

Übernehmen Sie auch die Lohnabrechnung für saisonale Mitarbeiter?

Ja. Mini- und Midijob, kurzfristige Beschäftigung, Aushilfsverträge mit Trinkgeld-Verrechnung – das Hotel-Lohnwesen ist eines unserer Spezialgebiete. Auch die Künstlersozialabgabe für Live-Musik im Restaurant kennen wir.