Erstveranlagung nach Grundsteuerreform

Grundsteuererklärung Steuerberater 2022 – wir unterstützen Sie gern bei der Feststellungserklärung zu Ihrer wirtschaftlichen Einheit (Grundsteuer-Erklärung), egal ob in Niedersachen oder einem anderen Bundesland: https://www.smartexperts.de/suche/contact/1639946?from=portal

Nur drei(!) Monate für Abgabe beim Finanzamt

Die neue Hauptveranlagung zur Grundsteuer sollte innerhalb von nur drei Monaten erledigt sein!
Wir waren gespannt- inzwischen wissen wir, es werden zumindest sieben Monate.

Start war der 01.07.2022, bis zum Oktober sollten alle Grundsteuer-Erklärungen übermittelt sein, nun ist Zeit bis Ende Januar 2023.

Die Grundsteuerreform hatte sich zum Ziel gesetzt, die Steuer über alle Steuerpflichtigen hinweg nicht zu erhöhen.
Welche Angaben von Ihnen benötigt werden, liegt zum einen am Bundesland, zum anderen an der Art der wirtschaftlichen Einheit.

Flächen-Lage Modell

Grundstücke in Niedersächsischen werden nicht nach dem (komplizierteren) Bundesmodell sondern nach dem Flächen-Lage Modell erklärt.
In diesem Grundsteuer-Modell ist die „Wohnfläche“ die ggf. aufwändigste Rechengröße, die weiteren für die Grundsteuerwert-Ermittlung notwendigen Daten sind einfach herauszufinden.

Weitere Informationen zur Grundsteuer

Fragen zur Grundsteuer-Reform und zur Berechnung des Grundsteuerwertes beantwortet das Finanzamt per Bot!
https://www.steuerchatbot.de/konsens.html

Die Steuererklärung kann jeder Eigentümer auch selbst erstellen und übermitteln!
Benötigt wird ein eigenes ELSTER-Zertifikat, dieses erhalten Sie unter https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl.

Alternativ können Sie gerne uns mit der Erklärung beauftragen, am einfachsten über das Kontaktformular: https://www.smartexperts.de/suche/contact/1639946?from=portal
Das Honorar unserer Kanzlei bemisst sich nach der StBVV unter Berücksichtigung des benötigten Zeitaufwandes.

Grund und Boden wird neu besteuert, die Grundsteuer Hauptveranlagung steht ab dem 01.07.2022 an.
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